Berufsbildung in Forschung und Praxis
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Forschungsprojekt «Laufbahnen auf Sek II mit Nachteilsausgleich»

Der Nachteilsausgleich fördert die Chancengleichheit

In der Schweiz dürften im vergangenen Jahr gegen 1000 Lernende der Sekundarstufe II einen Nachteilsausgleich in Anspruch genommen haben. So vage diese Zahl allerdings noch ist, so unterschiedlich ist auch die Umsetzung der entsprechenden Massnahmen durch die einzelnen Kantone, wie eine Studie der interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (HfH) zeigt. Hier sind zusätzliche Anstrengungen nötig. Dennoch zeigt eine Umfrage bei Betroffenen, dass Massnahmen wie Prüfungserleichterungen tatsächlich die Chancengleichheit fördern.


Der Nachteilsausgleich dient dazu, «Ein­­schrän­­kungen durch Behinderungen aufzuheben oder zu verringern», indem die Bedingungen des Lernens und Prüfens den Bedürfnissen der Lernenden mit Beeinträchtigung ent­­­sprechend angepasst werden. Grundlage dafür ist das Behinderten­gleich­stel­lungsgesetz vom 13. Dezember 2002, das vorschreibt, dass Massnahmen zur Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung ergriffen werden sollen. Beispiele vom Einsatz des Nachteilsausgleiches aus der Praxis sind:

  • Bei Dyslexie kann meist durch eine Verlängerung der Prüfungszeit der Druck gesenkt werden.
  • Bei Auszubildenden mit Asperger-Syndrom hat sich ein separater ruhiger Prüfungsraum bewährt.
  • Eine Aufteilung der Prüfung in Blöcke kann bei psychischen Problemen eine geeignete Lösung sein.
  • Bei starker Sehschwäche oder gar Blindheit können Spezialgeräte oder ein Wechsel des Prüfungsmodus von schriftlich zu mündlich hilfreich sein.

Der Nachteilsausgleich hat v.a. bei einzelnen Arten von Behinderung wie Sinnesbehinderung oder körperliche Behinderung schon länger Tradition. Zunehmend werden jedoch Gesuche für andere Bereiche wie ADHS oder psychische Beeinträchtigungen gestellt. Nicht selten schaffen solche Anfragen aber Unsicherheit, und es werden auch Fragen der Gerechtigkeit und Verhältnismässigkeit aufgeworfen. Eine Studie von Sahli Lozano, Greber und Steiner (2016) untersuchte die Verbreitung des Nachteilsausgleiches auf Sekundarstufe I und zeigte, dass dieser v.a. zum Ausgleich von Dyslexie eingesetzt und zurzeit bereits an rund 60% der Primarschulen im Kanton Bern angewandt wird. Über die Umsetzung des Nachteilsausgleiches auf Sekundarstufe II ist bisher erst wenig bekannt.

Studie der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik

Etwas weniger als die Hälfte der befragten Jugendlichen führen einen erfolgreichen Sek II-Abschluss explizit auf einen Nachteilsausgleich zurück.

Ziel der Studie «Laufbahnen auf der Sekundarstufe II mit Nachteilsausgleich» der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik war es, diese Lücke zu schliessen und mehr über die Verwendung des Nachteilsausgleiches in Erfahrung zu bringen (Schellenberg, Hofmann & Georgi, 2016). Die Studie wurde von Herbst 2015 bis Sommer 2017 durchgeführt und von der Max Bircher Stiftung, der Fachgesellschaft ADHS, vom Verband Dyslexie Schweiz und dem Schweizer Zentralverein für das Blindenwesen mitfinanziert.

In einem ersten Teil wurde untersucht, wie gut sich der Nachteilsausgleich in den Kantonen etabliert hat. Dazu wurden folgende Indikatoren untersucht: Entwicklung der Anzahl Gesuche, Professionalität der Organisation und Akzeptanz der Massnahmen. Der zweite Teil der Studie befasste sich mit der Frage, wie gut betroffenen Personen der Übergang nach Abschluss der Sekundarstufe II in den Arbeitsmarkt gelingt und wie ihre heutige berufliche Situation ist.

In einem ersten Befragungsteil wurden Schulleitende aller Berufsfach- und Mittelschulen aus der ganzen Schweiz schriftlich zur Umsetzung des Nachteilsausgleiches an den Schulen befragt. 71 Berufsfachschulen und 51 Mittelschulen haben teilgenommen (N = 122), was einem Rücklauf von 30% entspricht. Weiter fanden 14 vertiefende Interviews mit kantonalen Verantwortlichen für den Nachteilsausgleich in der Deutsch- und Westschweiz statt. Im zweiten Teil wurden Jugendliche schriftlich befragt, welche ihre Ausbildung 2016 mit Unterstützung eines Nachteilsausgleiches abgeschlossen hatten. 125 von 411 kontaktierten Personen haben daran teilgenommen (Rücklauf 30%). Beim grössten Teil der Jugendlichen handelt es sich um ehemalige Lernende der Berufsbildung (83%), bei 17% um ehemalige Mittelschülerinnen und -schüler. Der Rücklauf war trotz Erinnerungsschreiben nicht zufriedenstellend. Die Ergebnisse decken nur einen Teil der Realität ab und die Ergebnisse sind mit einer gewissen Vorsicht zu interpretieren.

Entwicklung der Anzahl Gesuche

Trotz lückenhafter Daten lässt sich sagen, dass die Zahl der Gesuche für einen Nachteilsausgleich in den letzten Jahren tendenziell zugenommen hat.

Der Nachteilsausgleich ist eine relativ neue Massnahme: Das SDBB (Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung) veröffentlichte 2013 einen Bericht und die SBBK (Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz) ein Merkblatt zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs in der Berufsbildung. Trotzdem hat sich die Massnahme an verschiedenen Berufsfach- und Mittelschulen zahlenmässig schon etabliert. Gemessen am Gesamtbestand der Lehrverträge liegen die Quoten an Nachteilsausgleichs-Fällen je nach Kanton zwischen 0.2% bis 4.3% (2010-2016). In den meisten Kantonen liegen die Quoten jedoch unter einem Prozent. Nur die Kantone Neuenburg (1,1 % bis 2,4 %) und Genf (3,0 % bis 4,3 %) weisen höhere Quoten auf.

Trotz lückenhafter Daten lässt sich sagen, dass die Zahl der Gesuche in den letzten Jahren zugenommen hat. Die durchschnittliche Fallzahl pro Schulhaus beträgt für das Schuljahr 2014/15 bei Berufsfachschulen zehn Fälle und bei Mittelschulen fünf Fälle.

Die Ergebnisse der vorliegenden Studie zeigen auch, dass der Nachteilsausgleich oft beim Qualifikationsverfahren – also der Abschlussprüfung – zum Einsatz kommt; demgegenüber wird er weniger oft im Berufsschulunterricht und bei überbetrieblichen Kursen eingesetzt. Häufigste Massnahme ist die Gewährung von zusätzlicher Zeit und von (technischen) Hilfsmitteln wie Wörterbücher oder Computer. Weitere auch im SDBB-Bericht aufgeführte Massnahmen wie Anpassung der Aufgabenstellung/Prüfungsform oder Modifikation der Bewertungskriterien werden demgegenüber deutlich weniger eingesetzt. Diese Massnahmen werden von Berufsfachschulen und Mittelschulen oft als schwierig umsetzbar erlebt. Die Abgrenzung zwischen Massnahmen wie «Anpassung von individuellen Lernzielen» (rILZ) und «Nachteilsausgleich», bei welchem «nur» Rahmenbedingungen zum Lernen verändert werden, ist in manchen Situationen für die Lehrpersonen eine besondere Herausforderung.

Der häufigste Grund für einen Nachteilsausgleich ist mit Abstand Legasthenie/Dyslexie, gefolgt von AD(H)S, Dyskalkulie und Anderes (z.B. chronische Erkrankungen, Probleme mit der Sprache). Zwischen den Kantonen gab es teilweise grössere Unterschiede, bei welchen Arten von Beeinträchtigungen ein Nachteilsausgleich gewährt wurde. Besonders deutlich zeigte sich dies am Beispiel der psychischen Beeinträchtigungen: Ein Interview­partner verneint klar, dass psychische Beeinträchtigungen überhaupt ausgeglichen werden sollen, während ein anderer ausführlich schildert, dass eine Prüfungssituation eine Extremsituation für diese Personen sei, die es so im Berufsalltag nicht gebe.

Professionalität der Organisation

Zwischen den Kantonen gab es teilweise grössere Unterschiede, bei welchen Arten von Beeinträchtigungen ein Nachteilsausgleich gewährt wurde. Besonders deutlich zeigte sich dies am Beispiel der psychischen Beeinträchtigungen.

Die kantonal verantwortlichen Personen äusserten sich überwiegend zufrieden zum Stand der Umsetzung des Nachteilsausgleichs in ihrem Kanton. Nach der Einführungszeit haben sich die Abläufe vielerorts eingespielt und die Zuständigkeiten sind weitgehend geklärt. Ausserdem gibt es in den meisten Kantonen Informationsgrundlagen, die z.T. auch online zugänglich sind. Trotz vieler Gemeinsamkeiten gibt es auch kantonale Unterschiede: In einigen Kantonen wird bereits zu Ausbildungsbeginn breit informiert, Koordinatoren/-innen in den Schulen werden bestimmt und Massnahmen sind grundsätzlich bei allen Beeinträchtigungen möglich. In anderen Kantonen ist es üblich, einen Nachteilsausgleich oft erst für das Qualifikationsverfahren und dort v.a. für den schulischen Teil zuzusprechen. Es fällt auf, dass Kantone, die über eine ausführliche Datenerfassung verfügen und eher proaktiv mit dieser Thematik umgehen, auch im Internet eine starke Präsenz haben.

Die Umsetzung in den Berufsfachschulen und Mittelschulen wird von Seiten der Kantone, der Berufsfach- und Mittelschulen und auch von den befragten Jugendlichen ebenfalls positiv beurteilt: Es gibt Konzepte, ein definiertes Vorgehen und zuständige Personen an den Schulen. Nur eine Minderheit ist der Meinung, dass an den Schulen das Fachwissen fehle und die Umsetzung stark von den Lehrpersonen abhänge. Es gab jedoch einige interessante Unterschiede, je nach Häufigkeiten von Beeinträchtigungen an den Schulen: Beispielsweise gab es an Schulen mit hohem Anteil an Dyslexie-Fällen Hinweise darauf, dass gemäss eigener Einschätzung das nötige Fachwissen zur Beurteilung der Gesuche manchmal fehle.

Etwas Skepsis zur gelingenden Umsetzung ist bei der Frage erkennbar, wie einheitlich der Nachteilsausgleich umgesetzt wird und ob alle Lernenden über den Nachteilsausgleich informiert werden. Vor allem bei der Befragung der Jugendlichen zeigte sich, dass sich viele nicht gut informiert fühlten und es auch oft als sehr aufwändig erlebten, einen Nachteilsausgleich zu erhalten.

Bei der kantonalen Umfrage wurde auch deutlich, dass die Qualität der Gesuche noch verbessert werden könnte. Je mehr über die Beeinträchtigungsart und deren Auswirkungen auf den Unterricht bekannt ist, desto mehr Sicherheit hat die Lehrperson bei der Umsetzung der Massnahme im Unterricht. Eine wichtige Rolle spielt das fachliche Know-how zum Nachteilsausgleich bei den Lehrpersonen: Wenn die Lehrpersonen überfordert seien und negative Erfahrungen mit dem Nachteilsausgleich machen, leide darunter auch die Akzeptanz der Massnahmen.

Akzeptanz der Massnahmen

Der Nachteilsausgleich an sich wird von den kantonalen Verantwortlichen, den Berufs- und Mittelschulen sowie auch ehemaligen Bezügerinnen und Bezügern als eine sinnvolle Massnahme bezeichnet, welche die Chancengleichheit zum Ausgleich einer Beeinträchtigung fördere. Die Massnahme hilft Lernenden, auf Sekundarstufe II zu einem Abschluss gelangen, ohne dabei die erreichten Lernziele der standardisierten Ausbildung in Frage zu stellen. Etwas weniger als die Hälfte der befragten Jugendlichen führen einen erfolgreichen Sek II-Abschluss explizit auf einen Nachteilsausgleich zurück. Die Jugendlichen berichten kaum von Missgunst gegenüber Kolleginnen und Kollegen mit einem Nachteilsausgleich. Weiter zeigte sich, dass eine relativ hohe Transparenz herrscht: Bei rund zwei Drittel der Befragten wussten die anderen Lernenden über den Nachteilsausgleich Bescheid.

Nach der Schule soll der Nachteilsausgleich ja im Zeugnis nicht «sichtbar» sein, da die erreichten Lernziele und -inhalte nicht verändert wurden. Ein Grossteil der Befragten findet dies gut. Rund die Hälfte der befragten Berufs- und Mittelschulen erwähnt jedoch, dass die Arbeitgeber über den Nachteilsausgleich informiert werden sollten. Dies widerspiegelt vermutlich die Vorstellung, dass Lernende mit einer Beeinträchtigung im Arbeitsleben womöglich weitere Anpassungen benötigen.

Übergang in den Arbeitsmarkt

Im Sinne der Rechts- und Chancengleichheit mag man es trotzdem als stossend empfinden, dass man in der gleichen Situation mit einer bestimmten Beeinträchtigung je nach Wohnort anders behandelt wird.

Die Ergebnisse der Befragung der Jugendlichen zeigen, dass der Übergang ins Erwerbsleben nach dem Abschluss auf Sekundarstufe II für viele erfolgreich verläuft. Knapp 60% haben unmittelbar nach Abschluss eine Stelle im Arbeitsmarkt erhalten, 18% innerhalb eines Jahres. 22% gaben an, länger als ein Jahr nach Ausbildungsabschluss auf Stellensuche gewesen zu sein. 71% gehen heute einer Erwerbstätigkeit nach, jede fünfte Person (19%) absolviert eine Weiterbildung und 9,7% haben bis heute keine bezahlte Arbeit gefunden (Abbildung 1).

Abbildung 1: Aktuelle Arbeitssituation der ehemaligen Berufslernenden, rund 1 Jahr nach Abschluss.

Die Jugendlängsschnittstudie TREE berichtet bei letztgenannter Gruppe über höhere Zahlen und kommt zum Schluss, dass sich 14–18% aller jungen Erwachsenen nach Abschluss der Sekundarstufe II «in der Schwebe» befinden (nicht erwerbstätig, keine weiterführende Ausbildung) (Scharenberg et al., 2014).

44% haben die Arbeitgeberin respektive den Arbeitgeber informiert, dass sie auf Sekundarstufe II einen Nachteilsausgleich hatten. Die meisten Arbeitgebenden haben gemäss Aussagen der Jugendlichen verständnisvoll auf diese Mitteilung reagiert. Rund ein Viertel hatte damit jedoch Schwierigkeiten, da sie nicht sicher waren, was es für die Arbeit im Betrieb bedeutet, wenn Jugendliche in der Ausbildung einen Nachteilsausgleich erhalten haben. 13% berichten über weitere Anpassungen am Arbeitsplatz. Beispiele dafür sind unter anderem die Einstellung der Telefonlautstärke, angepasste Tastaturen mit dem Zahlenblock auf der linken Seite oder dass Mitarbeiter da sind und Tipps geben, wenn die betroffenen Jugendlichen an ihre Grenzen kommen.

Abschliessende Überlegungen

Die vorliegenden Ergebnisse belegen, dass der Nachteilsausgleich eine immer häufigere Massnahme auf der Sekundarstufe II ist. Die Kantone und Schulen sind bemüht, die Massnahme umzusetzen und eine Akzeptanz des Nachteilsausgleichs ist auf vielen Seiten erkennbar. Auch viele Lernende sind zufrieden mit der Umsetzung und der Meinung, dass sie ohne den Nachteilsausgleich den Abschluss nicht geschafft hätten.

Es kamen jedoch auf kritische Punkte zum Ausdruck, wie sich der Nachteilsausgleich in den Kantonen etabliert hat (Abbildung 2). Teilweise ist eine uneinheitliche Umsetzung in den Kantonen festzustellen; bestimmte Massnahmen sind in einzelnen Kantonen verbreiteter als in anderen. Es ist zwar nachvollziehbar, dass die Professionalisierung z.B. in grösseren Kantonen aufgrund der zu erwartenden Zahlen weiter fortgeschritten ist. Im Sinne der Rechts- und Chancengleichheit mag man es trotzdem als stossend empfinden, dass man in der gleichen Situation mit einer bestimmten Beeinträchtigung je nach Wohnort anders behandelt wird. Effektiv besteht bei einigen Kantonen noch ein gewisser Nachholbedarf. Auch bezüglich Information zum Nachteilsausgleich für die Jugendlichen gibt es grosse Unterschiede zwischen den Schulen: Während einige Schulen explizit informieren, machen dies andere nicht genügend. Die konkrete Umsetzung an den Schulen bereitet oft auch Mühe: Bei der Befragung der Schulen zeigte sich, dass die Lehrpersonen das Verfahren zwar als transparent und professionell empfunden haben, sich aber bei der Umsetzung im Klassenzimmer teilweise skeptisch äusserten.

Abbildung 2: Etablierung des Nachteilsausgleichs in den Kantonen, Indikatoren.

Vorschläge zur Verbesserung

Wie kann die Situation verbessert und Bildungsgerechtigkeit gefördert werden? Kantone, die in der Umsetzung noch nicht so weit sind, könnten sich im Sinne einer «good practice» an den Kantonen orientieren, die schon weiter sind. Kantone mit tiefen Fallzahlen sind besonders gefordert, ihren Weg zu finden: Eine zu starke Formalisierung scheint hier zwar nicht sinnvoll, trotzdem muss gewährleistet sein, dass Personen, die einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben, informiert sind. Die Eltern müssen als rechtliche Vertretung ihrer Kinder das Gesuch stellen und es ist wichtig, sie einzubeziehen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass bildungsferne Eltern auch zu den entsprechenden Informationen gelangen, um einen Nachteilsausgleich beantragen zu können. Wie unsere Ergebnisse zeigen, stellen Eltern mit hohem Bildungsgrad tendenziell häufiger Gesuche (vgl. auch Sahli Lozano, 2016).

Weiterbildungen und Informationsveranstaltungen für Lehrpersonen zum Thema Nachteilsausgleich scheinen also zunehmend wichtig zu sein: Lehrpersonen müssen sich im Umgang mit dem Nachteilsausgleich sicher fühlen und darüber informiert sein, welche Möglichkeiten sie im Unterricht und bei Prüfungen haben. Eine weiterführende Studie an der HfH widmet sich im Rahmen des geplanten Forschungsprojektes «Enhanced Inclusive Learning (EIL)» der Frage, wie Lehrpersonen bei der Umsetzung des Nachteilsausgleich unterstützt werden können.

Fast die Hälfte der Jugendlichen kommuniziert den Arbeitgebenden, dass sie einen Nachteilsausgleich erhalten haben. Für gelingende Laufbahnen ist es wichtig, dass der Arbeitgeber positiv darauf reagiert. Die vorgesetzte Person spielt gerade in der Einführungszeit eine wichtige Rolle. Bei einem Teil der befragten Jugendlichen haben die Arbeitgebenden auch negativ reagiert, als sie erfuhren, dass die junge erwachsene Person einen Nachteilsausgleich auf Sekundarstufe II beanspruchte. Hier scheint es wichtig, dass Arbeitgebende bei Fragen und Unsicherheiten Unterstützung erhalten: Vielleicht können sie mit dem Lehrbetrieb Kontakt aufnehmen und allfällige Fragen zum Jugendlichen klären, oder sie nehmen ein externes Beratungsangebot wahr (Arbeitgeberinformation).

Meistens gibt es jedoch keine Schwierigkeiten. Der erreichte Abschluss auf Sekundarstufe II mit Nachteilsausgleich stellt eine gute Startbasis für die weitere berufliche Laufbahn dar. Sie sind mehrheitlich beruflich gut integriert, die Zufriedenheit mit verschiedenen Aspekten ihrer Arbeit ist hoch und die Jugendlichen blicken ihrer Zukunft positiv entgegen.

Literaturhinweise

Zitiervorschlag

Schellenberg, C., & Hofmann, C. (2017). Der Nachteilsausgleich fördert die Chancengleichheit. Transfer. Berufsbildung in Forschung und Praxis 2(3).

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